Sachverständigenlogo Dr.-Ing. Christopher Wilmes

Leistungsbedingungen und Aussagegrenzen

Leistungsbedingungen · Aktenlage

Was das Online-Gutachten leistet und wo die Grenzen liegen

Das Gutachtenportal bündelt Anfrage, Upload, Zahlung, Rückfragen und Ergebnisbereitstellung. Die fachliche Bewertung bleibt eine manuelle sachverständige Einordnung auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.

manuell erstelltklare FestpreisePDF-Ergebnis24h-Express optional

Vertrags- und Leistungsrahmen

Technische Bewertung

Die Leistung umfasst eine technische sachverständige Bewertung, gutachterliche Stellungnahme oder ein Gutachten auf Grundlage der beauftragten Leistung und der bereitgestellten Informationen.

Keine Rechtsberatung

Es erfolgt keine rechtliche Würdigung, Anspruchsdurchsetzung, Prozessvertretung, Versicherungsberatung oder Erfolgsgarantie gegenüber Dritten.

Aktenlage und Unterlagen

Fotos, Rechnungen, Prüfprotokolle, Datenblätter, Herstellerdaten, App-Screenshots und Schriftverkehr bilden die Bewertungsgrundlage. Fehlende oder unklare Informationen begrenzen die Aussagekraft.

Vor-Ort-Abgrenzung

Wenn Messungen, Öffnungen, Sicherheitsprüfungen oder eine Sichtprüfung vor Ort erforderlich sind, wird dies benannt. Ein Online-Gutachten ersetzt keine Gefahrenabwehr.

Bearbeitungsbeginn

Die Bearbeitung startet nach vollständigem Upload, Zahlungseingang beziehungsweise erfolgreicher SumUp-Zahlung und Vollständigkeitsprüfung der Angaben.

24h-Express

Der Express bezieht sich auf werktägliche Priorisierung nach vollständiger und bezahlter Anfrage. Rückfragen, fehlende Unterlagen oder Gefahrenhinweise können die Frist fachlich begründet unterbrechen.

Keine verdeckte Reparatur- oder Planungsleistung

Das Portal dient der fachlichen Klärung und Dokumentation. Ausführung, Reparatur, Anlagenumbau, Rechtsdurchsetzung oder die Beauftragung Dritter sind nicht Bestandteil der Online-Leistung.

Ergebnisbereitstellung

Das Ergebnis wird im geschützten Statusbereich bereitgestellt. Rückfragen können über denselben Vorgang dokumentiert werden, damit die Akte nachvollziehbar bleibt.

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