Exposé und Plan weichen ab
Raumbezeichnungen oder Flächensummen sollen nachvollzogen werden.
Pläne, Berechnungen und Exposéangaben werden auf erkennbare Widersprüche und fehlende Belege geprüft – klar abgegrenzt von amtlicher Vermessung oder Rechtsbewertung.
Flächenangaben beeinflussen Kaufentscheidung und Vergleichbarkeit. Die Leistung ordnet vorhandene Unterlagen, Rechenwege und sichtbare Widersprüche, ohne eine nicht vereinbarte Aufmaß- oder Rechtsleistung vorzutäuschen.
Ausgangspunkt ist nicht ein möglichst großes Gutachten, sondern die konkrete Entscheidung, die mit den vorhandenen technischen Fakten sicherer werden soll.
Raumbezeichnungen oder Flächensummen sollen nachvollzogen werden.
Aktualität von Plänen und Berechnungen ist unklar.
Sondereigentum, Nutzfläche und Gemeinschaftsbereiche sollen in den Unterlagen getrennt werden.
Die fünf Prüffelder zeigen, welche Informationen für das jeweilige Anliegen zusammengeführt werden und wo zusätzliche Nachweise nötig sind.
Prüftiefe, Datenlage und Ergebnisform werden aufeinander abgestimmt. So bleibt der Auftrag kalkulierbar und die Aussage fachlich belastbar.
Die Leistung wird vor Beginn so abgegrenzt, dass Befund, Unterlagenlage und Ergebnis zueinander passen.
Exposé, Grundrisse, Flächenberechnung und bekannte Umbauunterlagen werden nebeneinander geprüft. Widersprüche in Raumbezeichnung, Maßketten oder Summen werden als Rückfrage dokumentiert.
Ohne vertraglich vereinbartes und durchgeführtes Aufmaß wird keine amtliche oder garantierte Fläche ausgegeben. Die Prüfung zeigt, ob die vorhandenen Angaben rechnerisch und dokumentarisch nachvollziehbar erscheinen.
Umbauten können zugleich technische Fragen auslösen, etwa zu neuer Nutzung, Leitungsführung oder Unterverteilung. Solche Hinweise werden nur im erkennbaren Zusammenhang benannt und nicht als vollständige Genehmigungsprüfung dargestellt.
Die Leistung konzentriert sich auf die nachgewiesene Fachkunde und den vorab vereinbarten Prüfbereich. Gerade diese Begrenzung macht das Ergebnis nachvollziehbar und seriös.
Elektrische Anlage, Energie- und Gebäudetechnik, vorhandene Pläne, Protokolle, Angebote, Rechnungen, Fotos und technisch erkennbare Schnittstellen werden entsprechend der beauftragten Prüftiefe betrachtet.
Tragwerk, vollständige Dach- und Fassadenprüfung, Schadstoffdiagnostik, amtliche Flächenfeststellung, Rechts- und Steuerberatung sowie eine förmliche Verkehrswertermittlung sind keine stillschweigenden Bestandteile.
Befund, Unterlagenlage, Annahmen, offene Nachweise und Grenzen werden getrennt. Dadurch entsteht eine belastbare Entscheidungshilfe, ohne der Immobilie eine unbegründete Gesamtfreigabe zu geben.
Die Festpreise gelten für den jeweils beschriebenen Grundumfang. Erweiterungen oder ein notwendiger Ortstermin werden nicht versteckt, sondern vor zusätzlicher Beauftragung benannt.
296,25 € inkl. USt. statt 395,00 € · gültig 16.07.2026 bis 10.08.2026
Klar begrenzte Aktenprüfung für eine erste technische Risikoliste.
446,25 € inkl. USt. statt 595,00 € · gültig 16.07.2026 bis 10.08.2026
Exposé, Protokolle, Pläne und technische Nachweise strukturiert prüfen.
712,50 € inkl. USt. statt 950,00 € · gültig 16.07.2026 bis 10.08.2026
Vertiefte Prüfung von Elektro-, Energie- und Gebäudetechnik auf Aktenlage.
Die benachbarten Seiten vertiefen Objektart, Zielgruppe oder Prüfweg, ohne dieselbe Leistung unter wechselnden Namen zu wiederholen.
Die Antworten benennen nicht nur Möglichkeiten, sondern auch die Grenzen, die vor einer Immobilienentscheidung wichtig sind.
Nur wenn ein entsprechender gesonderter Leistungsumfang vereinbart wird. Der Standard-Unterlagencheck ist eine Plausibilitätsprüfung vorhandener Angaben.
Nein. Rechtsfragen, Vertragsauslegung und Verwendbarkeit einer Flächenangabe sind nicht Bestandteil der technischen Dokumentenprüfung.
Für die erste Einordnung reichen eine kurze Beschreibung, vorhandene Fotos, Angebote, Schriftverkehr oder Daten. Danach wird klar, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Viele technische Fragen lassen sich zuerst auf Aktenlage prüfen. Wenn Umfang und Ziel noch unscharf sind, ist die Fall-Einordnung der ruhigere Einstieg; wenn Thema, Unterlagen und gewünschtes Ergebnis bereits klar sind, passt das Direktgutachten mit transparentem Preisrahmen.
Preisstand: 12. Juli 2026. Die öffentlich genannten Einstiegspreise sind mit den Portalpreisen synchronisiert.
Die Prüfung soll eine Entscheidung vorbereiten, keine Unsicherheit dekorieren. Deshalb werden Befund, technische Einordnung, Aussagegrenzen und der sinnvolle nächste Schritt getrennt formuliert.
Keine Erfolgsgarantie, keine Rechtsberatung, keine künstliche Sicherheit: Die technische Bewertung bleibt nachvollziehbar, dokumentenbezogen und mit klarer fachlicher Grenze.
Ein Gutachtenauftrag wird belastbarer, wenn vorab klar ist, wer verantwortlich ist, nach welcher Logik geprüft wird und welche Ergebnisform realistisch erwartet werden kann.