Elektro- oder Überspannungsschaden
Ereignis, Schadenbild und betroffene Komponenten sollen plausibilisiert werden.
Schadenbild, Ereignisablauf, Unterlagen und Wiederherstellungsumfang werden technisch geprüft und klar von Versicherungsdeckung oder Rechtsfrage getrennt.
Bei Gebäudetechnikschäden müssen Befund, vermutete Ursache, Vorschaden, Sofortmaßnahme und Wiederherstellung auseinandergehalten werden. Die Leistung liefert diese technische Struktur, ohne eine Deckungszusage zu ersetzen.
Ausgangspunkt ist nicht ein möglichst großes Gutachten, sondern die konkrete Entscheidung, die mit den vorhandenen technischen Fakten sicherer werden soll.
Ereignis, Schadenbild und betroffene Komponenten sollen plausibilisiert werden.
Komplexe Systemschäden und Angebote sollen technisch eingeordnet werden.
Positionen, Umfang und Bezug zum dokumentierten Schaden sollen geprüft werden.
Die fünf Prüffelder zeigen, welche Informationen für das jeweilige Anliegen zusammengeführt werden und wo zusätzliche Nachweise nötig sind.
Prüftiefe, Datenlage und Ergebnisform werden aufeinander abgestimmt. So bleibt der Auftrag kalkulierbar und die Aussage fachlich belastbar.
Die Leistung wird vor Beginn so abgegrenzt, dass Befund, Unterlagenlage und Ergebnis zueinander passen.
Ereignis, erste Feststellung, Sicherungsmaßnahmen, Veränderungen und spätere Befunde werden zeitlich getrennt. Das verhindert, dass nachträgliche Reparaturen oder unvollständige Fotos ungekennzeichnet als ursprünglicher Zustand erscheinen.
Technische Hypothesen werden nach Befund und Datenlage bewertet. Eine Ursache wird nicht mit größerer Sicherheit behauptet, als Fotos, Protokolle, Messungen und Systemzusammenhang erlauben.
Angebote und Rechnungen werden auf technischen Bezug zum Schaden, erkennbare Sowieso-Kosten, Erweiterungen und fehlende Leistungen geprüft. Deckung, Zeitwert und Vertragsauslegung bleiben Entscheidungen des Versicherers.
Die Leistung konzentriert sich auf die nachgewiesene Fachkunde und den vorab vereinbarten Prüfbereich. Gerade diese Begrenzung macht das Ergebnis nachvollziehbar und seriös.
Elektrische Anlage, Energie- und Gebäudetechnik, vorhandene Pläne, Protokolle, Angebote, Rechnungen, Fotos und technisch erkennbare Schnittstellen werden entsprechend der beauftragten Prüftiefe betrachtet.
Tragwerk, vollständige Dach- und Fassadenprüfung, Schadstoffdiagnostik, amtliche Flächenfeststellung, Rechts- und Steuerberatung sowie eine förmliche Verkehrswertermittlung sind keine stillschweigenden Bestandteile.
Befund, Unterlagenlage, Annahmen, offene Nachweise und Grenzen werden getrennt. Dadurch entsteht eine belastbare Entscheidungshilfe, ohne der Immobilie eine unbegründete Gesamtfreigabe zu geben.
Die Festpreise gelten für den jeweils beschriebenen Grundumfang. Erweiterungen oder ein notwendiger Ortstermin werden nicht versteckt, sondern vor zusätzlicher Beauftragung benannt.
1.125,00 € netto zzgl. USt. statt 1.500,00 € · gültig 16.07.2026 bis 10.08.2026
Technische Akten- und Schadenprüfung im definierten Grundumfang.
900,00 € netto zzgl. USt. statt 1.200,00 € · gültig 16.07.2026 bis 10.08.2026
Angebot, Rechnung oder Sanierungspaket auf technische Plausibilität prüfen.
Individuelles Angebot
Bei Brand, mehreren Systemen oder unzureichender Aktenlage mit abgestimmtem Ortstermin.
Die benachbarten Seiten vertiefen Objektart, Zielgruppe oder Prüfweg, ohne dieselbe Leistung unter wechselnden Namen zu wiederholen.
Die Antworten benennen nicht nur Möglichkeiten, sondern auch die Grenzen, die vor einer Immobilienentscheidung wichtig sind.
Nein. Bewertet werden technische Befunde, Plausibilität, Ursache und Wiederherstellungsumfang. Deckung, Vertrag und Regulierung bleiben beim Versicherer.
Ja, soweit Fotos, Protokolle, ausgebaute Teile und Chronologie ausreichend dokumentiert sind. Fehlende Ursprungsbefunde begrenzen die Sicherheit der Aussage.
Für die erste Einordnung reichen eine kurze Beschreibung, vorhandene Fotos, Angebote, Schriftverkehr oder Daten. Danach wird klar, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Viele technische Fragen lassen sich zuerst auf Aktenlage prüfen. Wenn Umfang und Ziel noch unscharf sind, ist die Fall-Einordnung der ruhigere Einstieg; wenn Thema, Unterlagen und gewünschtes Ergebnis bereits klar sind, passt das Direktgutachten mit transparentem Preisrahmen.
Preisstand: 12. Juli 2026. Die öffentlich genannten Einstiegspreise sind mit den Portalpreisen synchronisiert.
Die Prüfung soll eine Entscheidung vorbereiten, keine Unsicherheit dekorieren. Deshalb werden Befund, technische Einordnung, Aussagegrenzen und der sinnvolle nächste Schritt getrennt formuliert.
Keine Erfolgsgarantie, keine Rechtsberatung, keine künstliche Sicherheit: Die technische Bewertung bleibt nachvollziehbar, dokumentenbezogen und mit klarer fachlicher Grenze.
Ein Gutachtenauftrag wird belastbarer, wenn vorab klar ist, wer verantwortlich ist, nach welcher Logik geprüft wird und welche Ergebnisform realistisch erwartet werden kann.