Projektunterlagen
Planung, Leistungsbeschreibung und technische Nachweise sollen plausibilisiert werden.
Projektunterlagen, Gebäudetechnik und Angebote werden so eingeordnet, dass Quellen, Grenzen und offene Nachweise für die weitere Entscheidung sichtbar bleiben.
Öffentliche Stellen benötigen eine technisch nachvollziehbare und rollenklare Stellungnahme. Die Prüfung unterstützt fachliche Entscheidungen, ersetzt aber weder Vergabe-, Rechts- noch politische Beratung.
Ausgangspunkt ist nicht ein möglichst großes Gutachten, sondern die konkrete Entscheidung, die mit den vorhandenen technischen Fakten sicherer werden soll.
Planung, Leistungsbeschreibung und technische Nachweise sollen plausibilisiert werden.
Anlagenzustand, Dokumentation und Maßnahmenbedarf sollen geordnet werden.
Technischer Leistungsumfang und erkennbare Abweichungen sollen dokumentiert werden.
Die fünf Prüffelder zeigen, welche Informationen für das jeweilige Anliegen zusammengeführt werden und wo zusätzliche Nachweise nötig sind.
Prüftiefe, Datenlage und Ergebnisform werden aufeinander abgestimmt. So bleibt der Auftrag kalkulierbar und die Aussage fachlich belastbar.
Die Leistung wird vor Beginn so abgegrenzt, dass Befund, Unterlagenlage und Ergebnis zueinander passen.
Fragestellung, Entscheidungsadressat, Unterlagenbasis und gewünschte Ergebnisform werden vor Beginn festgehalten. Die Stellungnahme bleibt technisch und macht sichtbar, welche Punkte außerhalb des Mandats liegen.
Jede wesentliche Aussage wird soweit möglich der vorhandenen Projektakte, einem Plan, Protokoll, Angebot oder Sichtbefund zugeordnet. Fehlende oder widersprüchliche Nachweise werden als offene Punkte geführt.
Die Ergebnisstruktur trennt Ausgangslage, technische Bewertung, Risiken, Aussagegrenzen und nächste Schritte. Vergabe-, Haushalts- oder Rechtsentscheidungen werden nicht vorweggenommen.
Die Leistung konzentriert sich auf die nachgewiesene Fachkunde und den vorab vereinbarten Prüfbereich. Gerade diese Begrenzung macht das Ergebnis nachvollziehbar und seriös.
Elektrische Anlage, Energie- und Gebäudetechnik, vorhandene Pläne, Protokolle, Angebote, Rechnungen, Fotos und technisch erkennbare Schnittstellen werden entsprechend der beauftragten Prüftiefe betrachtet.
Tragwerk, vollständige Dach- und Fassadenprüfung, Schadstoffdiagnostik, amtliche Flächenfeststellung, Rechts- und Steuerberatung sowie eine förmliche Verkehrswertermittlung sind keine stillschweigenden Bestandteile.
Befund, Unterlagenlage, Annahmen, offene Nachweise und Grenzen werden getrennt. Dadurch entsteht eine belastbare Entscheidungshilfe, ohne der Immobilie eine unbegründete Gesamtfreigabe zu geben.
Die Festpreise gelten für den jeweils beschriebenen Grundumfang. Erweiterungen oder ein notwendiger Ortstermin werden nicht versteckt, sondern vor zusätzlicher Beauftragung benannt.
900,00 € netto zzgl. USt. statt 1.200,00 € · gültig 16.07.2026 bis 10.08.2026
Technische Aktenprüfung für Bestand, Ankauf oder Investitionsentscheidung.
2.212,50 € netto zzgl. USt. statt 2.950,00 € · gültig 16.07.2026 bis 10.08.2026
Definierter Grundumfang für Unterlagen, Allgemeinanlagen und technische Risiken.
2.962,50 € netto zzgl. USt. statt 3.950,00 € · gültig 16.07.2026 bis 10.08.2026
Datenraum, TGA-Risiken, Nachweise und priorisierte Maßnahmenmatrix.
Die benachbarten Seiten vertiefen Objektart, Zielgruppe oder Prüfweg, ohne dieselbe Leistung unter wechselnden Namen zu wiederholen.
Die Antworten benennen nicht nur Möglichkeiten, sondern auch die Grenzen, die vor einer Immobilienentscheidung wichtig sind.
Nein. Technische Leistungsinhalte und Plausibilität können bewertet werden; vergabe- oder haushaltsrechtliche Beurteilungen sind nicht Bestandteil.
Technische Positionen, Schnittstellen und erkennbare Nachweisanforderungen können geprüft werden. Vertrags- und Rechtsauslegung bleibt ausgeschlossen.
Für die erste Einordnung reichen eine kurze Beschreibung, vorhandene Fotos, Angebote, Schriftverkehr oder Daten. Danach wird klar, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Viele technische Fragen lassen sich zuerst auf Aktenlage prüfen. Wenn Umfang und Ziel noch unscharf sind, ist die Fall-Einordnung der ruhigere Einstieg; wenn Thema, Unterlagen und gewünschtes Ergebnis bereits klar sind, passt das Direktgutachten mit transparentem Preisrahmen.
Preisstand: 12. Juli 2026. Die öffentlich genannten Einstiegspreise sind mit den Portalpreisen synchronisiert.
Die Prüfung soll eine Entscheidung vorbereiten, keine Unsicherheit dekorieren. Deshalb werden Befund, technische Einordnung, Aussagegrenzen und der sinnvolle nächste Schritt getrennt formuliert.
Keine Erfolgsgarantie, keine Rechtsberatung, keine künstliche Sicherheit: Die technische Bewertung bleibt nachvollziehbar, dokumentenbezogen und mit klarer fachlicher Grenze.
Ein Gutachtenauftrag wird belastbarer, wenn vorab klar ist, wer verantwortlich ist, nach welcher Logik geprüft wird und welche Ergebnisform realistisch erwartet werden kann.